Inhalt:
Aufenthaltserlaubnis
| Leistungsbeschreibung |
Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch (nationale) Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei ein Aufenthaltsrecht besteht. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Bei den vor Ort zuständigen Ausländerbehörden (Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und der kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern) können Sie sich über Details zur Einreise und zum Aufenthalt informieren. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Es fallen unterschiedliche Gebühren an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Visumspflichtige Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen. |
| Rechtsgrundlage |
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| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Migration und Asyl Einwanderung / Einbürgerung |
| Zuständige Behörden: |