Inhalt:
Abbruchgenehmigung
| Leistungsbeschreibung |
Für die Beseitigung von Anlagen, einschließlich baulicher Anlagen, gelten u. a. auch die Regelungen der Landesbauordnung. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt des Landkreises / der kreisfreien Stadt / der Sonderstatusstadt sowie von Gemeinden mit bauaufsichtlichen Befugnissen). |
| Rechtsgrundlage |
|
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Bauplanung |
| Zuständige Behörden: |
Stadt Hessisch Lichtenau Musterlandkreis Werra-Meißner-Kreis |